tag:blogger.com,1999:blog-22244310476223708152024-03-08T09:02:12.455+01:00Planungsbüro QUERKRAFTBüro für Architektur- und SachverständigenwesenPeter E. Hemmerthhttp://www.blogger.com/profile/07378302076891639616noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-2224431047622370815.post-61655787347363149982024-02-15T12:20:00.001+01:002024-02-15T12:20:13.992+01:00<div class="ce_text last block"><h2><span style="font-family: helvetica;">Impressum</span></h2>
<p><span style="font-family: helvetica;">Angaben gemäß § 5 TMG:</span></p>
</div><div class="ce_text last block" style="text-align: left;"><span style="font-family: helvetica;">Plaungsbüro Querkraft<br />Büro für Architektur und Sachverständigenwesen<br />Brunnengasse 18<br />74211 Leingarten<br /></span></div><div class="ce_text last block">
<p><span style="font-family: helvetica;"><b>Vertreten durch:</b> Architekt Peter E. Hemmerth<br /></span></p>
<p><span style="font-family: helvetica;"><b>Kontakt:</b><br />Telefon: 07131-279 34 8-0<br />Telefax: 07131-279 34 8-1<br />E-Mail: post@querkraftonline.de</span></p><p><span style="font-family: helvetica;"><b>Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen: </b><br /></span></p><ul style="text-align: left;"><li><span style="font-size: medium;"><span style="font-family: helvetica;">Der Architekt Peter E. Hemmerth ist eingetragenes
Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg, Danneckerstraße 54,
70182 Stuttgart, Deutschland. Hierraus ergibt sich die Berechtigung zum
Führen der Berufsbezeichnung.</span></span></li><li><span style="font-size: medium;"><span style="font-family: helvetica;">akademisch geprüfter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten<span> </span></span></span></li><li><span style="font-size: medium;"><span style="font-family: helvetica;"><span>Bauverständiger des Gemeindeverwaltungsverbands</span><span> GVV Schozach-Bottwartal</span><span> </span></span></span></li><li><span style="font-family: helvetica;"><span style="font-size: medium;"><span><span>von der unteren Jagdbehörde im LK Heilbronn</span><span> öffentlich bestellter Wildschadenschätzer </span><span>gem. § 57 JWMG in Verbindung mit § 12 DVO JWMG</span></span></span>
</span></li></ul><p><span style="font-family: helvetica;"><b>Es gelten folgende berufsrechtliche Bestimmungen:</b><br /></span></p><span style="font-family: helvetica;"><span>Die
berufsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Architektengesetz
Baden-Württemberg sowie die Berufsordnung, sind einsehbar auf der
Homepage der Architektenkammern Baden-Württemberg:</span><br /><span><a href="http://www.akbw.de/download/architektengesetz.pdf" rel="noopener" target="_blank">http://www.akbw.de/download/architektengesetz.pdf</a> bzw. <a href="http://www.akbw.de/download/berufsordnung.pdf" rel="noopener" target="_blank">http://www.akbw.de/download/berufsordnung.pdf</a></span><br />
<br /><span><b>Umsatzsteueridentifikationsnummer: <br /></b>DE248696313</span><br /> </span></div><div class="ce_text last block"><span style="font-family: helvetica;"><b>Haftung für Inhalte</b><br />
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<br /><span>Bitte beachten Sie auch unsere <a href="https://hsgb-anwaelte.de/datenschutzerklaerung">Datenschutzerklärung</a></span></span></div>Peter E. Hemmerthhttp://www.blogger.com/profile/07378302076891639616noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2224431047622370815.post-45995738868854178902019-08-29T12:31:00.006+02:002024-02-15T12:19:33.540+01:00<p><span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif" style="font-family: helvetica;"><b><span style="font-size: large;">Peter E. Hemmerth</span></b> <br /> <br />• freier Architekt<br />• Mediator und Konfliktcoach <br />• geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS<br />• bautechnischer Sachverständiger <br />• Immobilienschaden Bewerter ISB <br />• Bauverständiger der unteren Baurechtsbehörde Gemeinschaftsverwaltungsverband GVV Schozach-Bottwartal<br />• von der unteren Jagdbehörde öffentlich bestellter Wildschadenschätzer gem. § 57 JWMG in Verbindung mit § 12 DVO JWMG</span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><br /><b><span style="font-family: helvetica; font-size: large;">1. Architektur</span></b></span></span><span style="font-family: helvetica;"><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><br />Unser Leistungsspektrum: <br />• Büro-, Industrie- und Gewerbebauten <br />• Verkehrs- und öffentliche Bauten <br />• Wohnbauten<br />• Bauen im Bestand<br />• Sanierung denkmalgeschützter Objekte <br />• Wohn- und Mietflächenermittlungen<br />• Teilungspläne und Berechnung der Miteigentumsanteile<br />• Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />• Nutzungsänderungen </span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif">• Energieausweise<br /> Unsere Architekturprojekte werden durch maßgeschneiderte Innenarchitektur und innovatives Produktdesign sowie durch Lichtplanung ergänzt.</span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><span style="font-size: large;"><br /> <b>2. Mediation und Konfliktcoaching</b></span></span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><br /> Ein Mediator greift dann ein, wenn Diskussionen oder Verhandlungen so festgefahren sind, dass beide Parteien keine Konfliktlösung finden, die allen Beteiligten gerecht wird. </span></span><br />
<span style="color: red;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif">Der Mediator ist dabei unparteiisch. Er entscheidet den Streitfall nicht. </span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif">Vielmehr unterstützt er die Streitenden dabei, selbst eine Lösung zu erarbeiten.<br />Damit ein Mediationsverfahren Aussicht auf Erfolg haben und stattfinden kann, müssen beide Seiten ein Interesse daran haben, den Streit einvernehmlich zu lösen. <br /><span style="color: red;">Denn Mediation beruht auf Freiwilligkeit. </span><br />Es geht bei der Lösung nicht darum, Recht zu bekommen. Es geht nicht um Gewinner oder Verlierer. <br />Vielmehr unterstützt der Mediator die streitenden Parteien dabei, einen Kompromiss zu finden.<br />Ein Mediationsverfahren kann ein guter Weg zur außergerichtlichen Beilegung eines Streits sein, gerade und vor allem wenn auch zukünftig eine Zusammenarbeit oder ein Zusammenleben möglichst angenehm sein soll.<br /> Ein Mediator unterstützt wenn beide Parteien einen Rechtsstreit vermeiden wollen.</span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><br /><b><span style="font-size: large;">3. Sachverständigenwesen<br />3.1 Immobilienbewertung</span></b> <br /> <br />Eine Immobilienbewertung kann in vielen Fällen Klarheit schaffen und Sie vor dem Verlust Ihres Kapitals bewahren. Die Bezeichnungen "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind in Deutschland nicht geschützt. Ein jeder darf sich "Sachverständiger" nennen, wenn er / sie der Meinung ist genügend Fachwissen zu besitzen. <br /><span style="color: red;">Achten Sie bei der Auswahl Ihres Sachverständigen auf Qualifikation, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit.</span></span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><br />3.1.1 Wir erstellen für Sie Gutachten in folgenden Bereichen:<br /> • Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien<br /> • Wohnungs- und Teileigentumsrechte (z.B. Eigentumswohnungen)<br /> • Rechte und Lasten (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Reallasten)<br /> • Grunddienstbarkeiten<br /> • Altenteile (z.B. Leibgedinge, Pflegeverpflichtungen)<br /> • Erbbaurechte, Erbaurechtsgrundstücke<br /> • Miet- / Pachwertermittlungen, Bedarfsbewertungen <br /> (Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes)<br /> • Mängel an Immobilien <br /> (Untersuchung und Beurteilung von bauphysikalischen und bautechnischen Mängeln)<br /> • Wohn- und Mietflächenermittlungen </span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><br /> 3.1.2 Benötigte Unterlagen für die Immobilienbewertung:<br /> • Grundbuchauszug bis inkl. Abteilung II (nicht älter als 3 Monate)<br /> • aktueller Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)<br /> • Bestandszeichnungen von Gebäuden und baulichen Anlagen, vorzugsweise Baugesuchsheft <br /> (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baujahre) <br /> • eventuell vorhandene Flächen- u. Kubaturberechnungen<br /> • aktuelle Mietvertragssituation mit Grundstückserträgen<br /> Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Ämtern.</span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><span style="font-size: large;"><br /> <b>3.2 Wildschadenbewertung</b></span><br /> <br />Am 1. April 2015 trat das neue baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz JWMG in Kraft. Im Hinblick auf Wildschäden und deren Geltendmachung sind einige Änderungen zu beachten.<br />Nicht geändert hat sich im Wesentlichen, dass der Wildschaden, der durch Schalenwild, durch Wildkaninchen oder durch eine vertraglich vereinbarte Wildart verursacht wird, weiterhin von der Jagdgenossenschaft beziehungsweise dem den Wildschaden übernehmenden Pächter zu ersetzen ist.<br /> <br />3.2.1 Ausnahmen bei Mais <br /> <br />Laut neuem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist Wildschaden in Maiskulturen nur zu 80 von 100 Prozent zu ersetzen, wenn der Landwirt nicht nachweisen kann, dass er die üblichen und allgemein zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden unternommen hat. Welche Maßnahmen dies sein können, ist weder im Gesetz noch in der Durchführungsverordnung beschrieben. Lediglich in der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass insbesondere Maßnahmen wie die Einhaltung von Abständen zum Waldrand, Schussschneisen und andere Maßnahmen, mit denen in zumutbarer Weise die effektive Bejagung begünstigt werden kann, in Betracht kämen.<br /> 3.2.2 Geltendmachung des Schadens<br /> <br />Nach wie vor ist der Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern. <br /> 2.2.3 Gerichtliches Beweissicherungsverfahren<br /> <br />Im Rahmen dieses Beweissicherungsverfahrens wird der Wildschaden durch einen vom Gericht bestellten Gutachter erhoben und festgestellt und ist grundsätzlich für alle beteiligten Parteien verbindlich. <br />Ob sich an das gerichtliche Beweissicherungsverfahren ein streitiges Verfahren anschließt, hängt letztlich von den betroffenen Parteien ab. <br />Einigen sie sich, ist kein streitiges Verfahren mehr notwendig, ansonsten ist das Klageverfahren einzuleiten. </span></span><br />
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><b><span style="font-size: large;"><br />4. Energiepass</span></b><br /> <br />Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.<br />Sollten Sie einen Energieausweis benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und fertigen bei Bedarf, den von Amts wegen geforderten Energiepass an. Setzten Sie sich mit uns in Verbindung.</span></span></span><br />
</p><div style="color: #fce5cd;">
<div>
<span style="color: #0b5394;"><span face=""Helvetica Neue", Arial, Helvetica, sans-serif"><span style="font-size: small;"><br /></span></span></span></div>
</div>
Peter E. Hemmerthhttp://www.blogger.com/profile/07378302076891639616noreply@blogger.com